Also ganz ehrlich, manchmal frage ich mich wirklich, ob das nicht doch an mir liegt. Auf der Zulassungsstelle konnte man die Zulassung des Wagens nicht einleiten, weil er keine gültige HU mehr hatte. Klar, dachte ich mir ja schon. Wohl aber teilte man uns ein Kurzzeitkennzeichen für die Vorführung bei einer Prüfstelle zu. So weit gut, ich hatte schließlich extra dafür eine zusätzliche Deckungskarte geordert. Den gedruckten Fahrzeugschein für die Kennzeichen zierte folgender Abschnitt:
Bis zur erfolgreich durchgeführten HU/SP dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirkes sowie die Rückfahrt durchgeführt werden. Zur Beseitigung von bei der Prüfung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im oder dem angrenzenden Zulassungsbezirk angefahren werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
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